Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website sowie sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Systeme, digitalen Infrastrukturen und Geschäftsbeziehungen von Swiss Marketer. Sie schaffen eine klare, faire und professionelle Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich Marketing, Leadgenerierung, Funnel-Systeme, CRM-Lösungen, Automatisierung und digitale Vertriebsstrukturen.
Swiss Marketer entwickelt und betreibt digitale Systeme zur Kundengewinnung, Positionierung, Prozessoptimierung und Vertriebsunterstützung. Dazu gehören insbesondere Kampagnen, Landingpages, Funnels, CRM-Strukturen, Automatisierungen, Tracking-Setups, technische Integrationen sowie strategische Marketing- und Wachstumslösungen.
Marketing und digitale Kundengewinnung sind komplexe, dynamische und von zahlreichen externen Faktoren abhängige Leistungen. Ergebnisse hängen unter anderem von Marktumfeld, Wettbewerb, Angebot, Preisgestaltung, Zielgruppenansprache, Mitwirkung des Auftraggebers, Reaktionsgeschwindigkeit, Beratungsqualität, Vertriebsfähigkeit, Werbebudget, Plattformrichtlinien, technischen Schnittstellen und algorithmischen Veränderungen ab. Swiss Marketer ist jederzeit bemüht, sämtliche Leistungen mit hoher Sorgfalt, strategischer Klarheit und professioneller Umsetzung zu erbringen und Systeme fortlaufend zu verbessern. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg kann jedoch naturgemäss nicht garantiert werden.
Mit der Nutzung der Website, der Beauftragung einer Leistung, der Annahme eines Angebots oder der Nutzung bereitgestellter Systeme gelten diese AGB als akzeptiert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Angebote, Verträge, Dienstleistungen, digitalen Produkte, Lizenzmodelle, Systeme und sonstigen Leistungen von Swiss Marketer by Nil Fäh, Reismühlestrasse 13, 8409 Winterthur (UID: CHE-288.880.985), nachfolgend «Swiss Marketer».
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Einzelverträgen gehen diesen AGB im Umfang eines Widerspruchs vor.
Swiss Marketer bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen digitale Kundengewinnung, Performance Marketing, Kampagnenstrategie, Leadgenerierung, Funnel-Entwicklung, Landingpages, CRM-Systeme, Automatisierung, Tracking, Conversion-Optimierung, Vertriebsunterstützung und digitale Wachstumsinfrastruktur an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung, dem Angebot, einer Leistungsbeschreibung, einer Projektfreigabe oder einer vergleichbaren schriftlichen Grundlage.
Swiss Marketer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeitende, Partner, Subunternehmer, Freelancer, technische Dienstleister oder Softwarelösungen einzusetzen, sofern dies der sachgerechten Umsetzung dient.
Sämtliche Leistungen werden mit branchenüblicher Sorgfalt, nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen, Technologien und Plattformbedingungen erbracht.
Swiss Marketer ist in der Wahl der eingesetzten Strategien, Technologien, Tools, Prozesse, Werbekanäle, Zielgruppenstrukturen, Kampagnenarchitekturen sowie technischen Implementierungen grundsätzlich frei, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Swiss Marketer ist berechtigt, Leistungen, Prozesse und Setups im Rahmen der technischen oder strategischen Weiterentwicklung anzupassen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und der Zielerreichung oder der Systemstabilität dient.
Swiss Marketer schuldet die professionelle Konzeption, Implementierung, Betreuung, Optimierung und Weiterentwicklung vereinbarter Marketing- und Vertriebsmassnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
Swiss Marketer ist jederzeit bemüht, die bestmöglichen Voraussetzungen für erfolgreiche Kampagnen, funktionierende Systeme und leistungsfähige digitale Strukturen zu schaffen. Der tatsächliche Erfolg hängt jedoch von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise oder vollständig ausserhalb des Einflussbereichs von Swiss Marketer liegen.
Auftraggeber sind verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Rückmeldungen, technischen Berechtigungen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen.
Dazu gehören insbesondere:
Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Minderresultate, die auf fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, fallen nicht in die Verantwortung von Swiss Marketer.
Werbebudgets sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Teil der Vergütung von Swiss Marketer. Sie werden separat eingesetzt und können direkt über Plattformen oder über durch Swiss Marketer verwaltete Strukturen verarbeitet werden.
Kampagnen und technische Lösungen können insbesondere über Drittplattformen wie Meta, Google, LinkedIn, CRM-Dienste, Tracking-Anbieter, Hosting-Dienste, Automatisierungstools oder weitere externe Softwareanbieter betrieben werden.
Swiss Marketer hat keinen Einfluss auf Richtlinien, Kontosperrungen, algorithmische Änderungen, Preisanpassungen, Datenverluste, technische Störungen, Reichweitenveränderungen oder sonstige Entscheidungen solcher Drittplattformen.
Für Ausfälle, Einschränkungen oder Nachteile, die auf Drittplattformen oder externe Anbieter zurückzuführen sind, übernimmt Swiss Marketer keine Haftung.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der sonst vereinbarten Preisstruktur. Sämtliche Rechnungen sind ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung innert der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Swiss Marketer berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, Kampagnen zu pausieren, technische Zugänge zu beschränken, CRM-Zugänge vorübergehend zu sperren oder die weitere Betreuung bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen einzustellen.
Bereits erbrachte Leistungen, bereits angefallene Gebühren sowie bereits eingesetzte externe Kosten bleiben geschuldet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
Soweit Swiss Marketer Funnel-Systeme, Landingpage-Strukturen, CRM-Systeme, Automatisierungen, Pipelines, Vertriebslogiken, Reporting-Setups, Tracking-Strukturen, Vorlagen, technische Workflows, Integrationen oder vergleichbare digitale Systeme bereitstellt, erfolgt dies grundsätzlich im Rahmen eines Lizenzmodells und nicht im Wege der Eigentumsübertragung.
Mit der Bereitstellung solcher Systeme erhält der Auftraggeber ausschliesslich ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer der vereinbarten Zusammenarbeit und ausschliesslich zum vertraglich vorgesehenen Zweck.
Das Nutzungsrecht umfasst nur die vertraglich freigegebene Nutzung im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs. Nicht umfasst sind insbesondere:
Sämtliche Rechte an der Struktur, Logik, Architektur, Funktionsweise, Methodik und strategischen Ausgestaltung dieser Systeme verbleiben vollumfänglich bei Swiss Marketer. Dies gilt unabhängig davon, ob das System individuell angepasst, auf Kundenbedürfnisse ausgerichtet oder in Konten des Auftraggebers implementiert wurde.
Soweit externe Softwarelizenzen, CRM-Subscriptions, Hosting-Gebühren, Automatisierungstools oder Drittanbieter-Dienste erforderlich sind, können diese gesondert verrechnet oder direkt durch den Auftraggeber übernommen werden. Die Bereitstellung eines Gesamtsystems durch Swiss Marketer führt nicht dazu, dass Rechte an der zugrunde liegenden Systemarchitektur, Funnel-Methodik oder den integrierten Prozesslogiken auf den Auftraggeber übergehen.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit endet das Nutzungsrecht an sämtlichen von Swiss Marketer lizenzierten Systembestandteilen automatisch, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Swiss Marketer ist in diesem Fall berechtigt, den Zugriff auf bereitgestellte Systeme, Arbeitsbereiche, CRM-Strukturen, Automatisierungen, Dashboards, Templates oder vergleichbare digitale Komponenten zu deaktivieren, zu entziehen oder deren Nutzung technisch einzuschränken.
Alle von Swiss Marketer entwickelten oder bereitgestellten Strategien, Systeme, Kampagnenstrukturen, Funnel-Architekturen, Landingpages, CRM-Logiken, Automatisierungen, Texte, Designs, Vorlagen, Auswertungen, Datenmodelle, Dashboards, Trigger-Logiken, Skripte, Reportings, Zielgruppenmodelle und sonstigen Konzepte stellen geistiges Eigentum sowie geschützte Geschäftsprozesse von Swiss Marketer dar.
Diese Elemente beruhen auf erheblichem strategischem, technischem, zeitlichem und wirtschaftlichem Aufwand. Jede ungenehmigte Übernahme, Nachbildung, Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe ist unzulässig.
Besonders untersagt sind insbesondere: die Kopie von Funnel-Strukturen, die Übernahme von Kampagnenlogiken, die Nachbildung von CRM-Pipelines, die Rekonstruktion von Automatisierungen, die Übertragung strategischer Setups auf andere Projekte oder Unternehmen sowie die Weitergabe an Dritte zur technischen oder inhaltlichen Reproduktion.
Es ist untersagt, die Zusammenarbeit mit Swiss Marketer direkt oder indirekt zu umgehen, indem bereitgestellte oder im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelte Systeme, Strukturen oder Prozesse ausserhalb der Zusammenarbeit eigenständig, intern oder durch Dritte weitergeführt, rekonstruiert, kopiert oder wirtschaftlich verwertet werden.
Als unzulässige Umgehung gelten insbesondere:
Bei Verstössen gegen diese Bestimmung behält sich Swiss Marketer vor, Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche geltend zu machen. Soweit vertraglich vereinbart, kann zusätzlich eine Konventionalstrafe verlangt werden.
Soweit Inhalte, Zugänge, Dashboards, Datenansichten, CRM-Bereiche, Funnel-Seiten oder sonstige Systeme zur Nutzung freigegeben werden, erfolgt dies stets im Umfang der konkret vereinbarten Nutzung. Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Quelldateien, Rohstrukturen, interner Templates, strategischer Dokumentationen oder technischer Hintergrundlogiken besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Swiss Marketer ist berechtigt, Zugriffsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip zu vergeben, einzuschränken, anzupassen oder aus Sicherheits-, Lizenz- oder Vertragsgründen zu entziehen.
Swiss Marketer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine allfällige Haftung auf die vom Auftraggeber für die konkret betroffene Leistung bezahlte Vergütung begrenzt.
Sämtliche nicht öffentlich bekannten kaufmännischen, strategischen, technischen, betrieblichen oder sonstigen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus und erfasst insbesondere Angebote, Preise, Strategien, Setups, Prozesse, interne Auswertungen, technische Strukturen und betriebliche Informationen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz sowie, soweit anwendbar, nach weiteren einschlägigen Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
Swiss Marketer ist berechtigt, Unternehmen, Marken, Logos oder allgemeine Projektbeschreibungen als Referenz zu verwenden, sofern keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen oder der Verwendung ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.
Die Laufzeit vertraglicher Leistungen richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt die Zusammenarbeit als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit angemessener Frist beendet werden.
Das Recht zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Vertragsverletzung, wiederholtem Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung von Systemen, Verstoss gegen Nutzungsrechte oder unzulässiger Weitergabe geschützter Strukturen.
17.1 Geltungsbereich. Dieser Abschnitt gilt ergänzend für sämtliche Leistungen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz («KI-Leistungen»), insbesondere für die von Swiss Marketer angebotene Private-AI-Infrastruktur unter der Produktbezeichnung «SMT 6.0» (Swiss Marketer Transformer), für KI-Funktionen innerhalb der KI Business Suite (z. B. KI-Assistent, Lead-Research, Transkription, Text- und Analysefunktionen) sowie für individuell konfigurierte KI-Systeme, Agenten-Workflows, RAG-Systeme und Wissensdatenbanken. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieses Abschnitts den übrigen Bestimmungen dieser AGB im KI-Kontext vor.
17.2 Produktbezeichnung und Technologiebasis. «SMT 6.0» ist eine von Swiss Marketer konzipierte, konfigurierte und betriebene KI-Systemarchitektur. Sie basiert nicht auf einem von Grund auf selbst trainierten Foundation Model, sondern auf lizenzierten bzw. frei verfügbaren Basismodellen Dritter — derzeit insbesondere auf Modellen der GLM-Familie (namentlich GLM-5.2) — sowie auf eigenen Systemkomponenten wie Orchestrierung, Agenten-Logik, Retrieval-Augmented-Generation (RAG), Memory-Layer, Kontext-Kompression, Prompt-Architekturen, Sicherheits- und Integrationsschichten. Swiss Marketer ist berechtigt, eingesetzte Basismodelle, Modellversionen, Inferenz-Software und Infrastruktur-Provider jederzeit durch funktional mindestens gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungszweck gewahrt bleibt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Basismodell, eine bestimmte Modellversion oder einen bestimmten Provider besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
17.3 Leistungsangaben als Orientierungswerte. Sämtliche in Werbematerialien, auf der Website, in Angeboten oder Gesprächen genannten Leistungsangaben zu KI-Systemen — insbesondere Kontextlängen (z. B. «bis zu 1 Mio. Kontext pro Sitzung»), Anzahl paralleler Agenten, Antwortgeschwindigkeiten, Durchsatz, GPU-Typen, Verfügbarkeiten, Standorte und Preisangaben — sind unverbindliche Orientierungswerte und keine zugesicherten Eigenschaften. Die tatsächlich erreichbaren Werte hängen ab von Hardware-Konfiguration, Modellwahl, Quantisierung, Standort, Provider-Kapazität, Datenstruktur, Workload, Parallelität, Antwortzeit-Zielen, Netzwerk sowie weiteren technischen Faktoren und werden erst im Rahmen einer individuellen technischen Prüfung projektbezogen festgelegt. Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich vereinbarte Leistungsparameter.
17.4 Funktionsweise und Grenzen generativer KI. KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Ausgaben («Output») können unrichtig, unvollständig, veraltet, verzerrt oder frei erfunden sein («Halluzinationen»), auch wenn sie überzeugend formuliert erscheinen. Identische Eingaben können zu unterschiedlichen Ausgaben führen; Reproduzierbarkeit wird nicht geschuldet. Der Auftraggeber anerkennt, dass diese Eigenschaften dem Stand der Technik entsprechen und keinen Mangel darstellen.
17.5 Prüf- und Verantwortungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-Output vor einer Verwendung mit Aussenwirkung oder rechtlicher, finanzieller, medizinischer oder personeller Tragweite durch qualifizierte Personen zu prüfen. KI-Output stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs- oder Medizinberatung dar. Automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung oder erheblicher Beeinträchtigung gegenüber Personen dürfen ohne angemessene menschliche Überprüfung nicht auf KI-Output gestützt werden. Für Entscheidungen, Veröffentlichungen und Massnahmen, die der Auftraggeber auf Grundlage von KI-Output trifft, trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
17.6 Infrastruktur, Verfügbarkeit und Drittanbieter. KI-Leistungen werden ganz oder teilweise auf Infrastruktur spezialisierter Drittanbieter erbracht (insbesondere GPU-, Cloud-, Hosting- und Netzwerkanbieter). Verfügbare GPU-Typen, Regionen (z. B. EU oder Schweiz), Kapazitäten und Konditionen dieser Anbieter können sich jederzeit ändern; EU/CH-Hosting wird nach Möglichkeit umgesetzt, ist jedoch von Verfügbarkeit und Projektanforderungen abhängig und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet. Wartungsfenster, Kapazitätsengpässe, Störungen oder Einstellungen von Diensten Dritter können die Verfügbarkeit beeinträchtigen; Ziffer 6 (Drittplattformen) gilt sinngemäss. Eine bestimmte Verfügbarkeit (SLA) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
17.7 Daten, Datenschutz und Training. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Eingaben, Dokumente und Datenbestände («Input») rechtmässig verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Besonders schützenswerte Personendaten sowie Berufsgeheimnissen unterliegende Daten dürfen nur nach vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung (inkl. allfälliger Auftragsverarbeitungsvereinbarung) in KI-Systeme eingebracht werden. Swiss Marketer verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener oder fremder Basismodelle; die Nutzung beschränkt sich auf Bereitstellung, Konfiguration, RAG/Wissensdatenbanken, Qualitätssicherung und Support, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Im Übrigen gelten die Datenschutzerklärung von Swiss Marketer sowie Ziffer 14.
17.8 Advanced Protection. Erweiterte Schutzmassnahmen («Advanced Protection», z. B. dediziertes Private-Cloud-Deployment, erweiterte Zugriffskontrollen, Rollen- und Rechtekonzepte, Datenisolation, erweitertes Logging/Monitoring, Security Reviews) sind optionale, projektabhängige Zusatzleistungen gegen gesonderte Vergütung und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Schutzmassnahmen werden nach dem Stand der Technik erbracht; ein absoluter Schutz vor unberechtigten Zugriffen, Datenverlust oder Missbrauch kann nicht garantiert werden.
17.9 Unzulässige Nutzung. Untersagt sind insbesondere: die Nutzung der KI-Systeme für rechtswidrige, täuschende oder persönlichkeitsverletzende Zwecke; das Erzeugen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte; Angriffe auf oder Überlastung der Systeme; das Umgehen von Sicherheits- oder Zugriffsmechanismen; die Nutzung entgegen den jeweils anwendbaren Nutzungsbedingungen der eingesetzten Basismodelle und Provider; sowie die Weitergabe von Zugängen an unberechtigte Dritte. Bei Verstössen ist Swiss Marketer berechtigt, Leistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren; Ziffer 16 bleibt vorbehalten.
17.10 Rechte am Output. Vorbehältlich vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vertraglich vorgesehenen Nutzungsrechte am projektbezogenen KI-Output. Swiss Marketer übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Output urheberrechtlich schutzfähig ist, keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt oder frei von Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken ist. Allfällige Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte im Einsatzbereich des Auftraggebers liegen in dessen Verantwortung. An Systemarchitekturen, Prompts, Konfigurationen, Orchestrierungen und Workflows von Swiss Marketer bestehen keine über Ziffer 8 und 9 hinausgehenden Rechte.
17.11 Vergütung und Fremdkosten. Die Vergütung für KI-Leistungen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und bemisst sich in der Regel nach Setup-Aufwand, bezogener Rechenleistung (z. B. GPU-Stunden), Speicher, Netzwerk, Standort und vereinbarten Zusatzmodulen. Veröffentlichte Preisangaben sind Beispielwerte. Preisänderungen der Infrastruktur- und Modellanbieter können mit Wirkung für die Zukunft angemessen weitergegeben werden; wesentliche Erhöhungen werden vorgängig angezeigt.
17.12 Haftung im KI-Kontext. Ergänzend zu Ziffer 12 gilt: Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von Swiss Marketer ausgeschlossen für Schäden aus der Verwendung von KI-Output ohne die nach Ziffer 17.5 gebotene Prüfung, aus inhaltlich unrichtigen, unvollständigen oder verzerrten KI-Ausgaben, aus vorübergehender Nichtverfügbarkeit ohne vereinbartes SLA sowie aus Handlungen oder Unterlassungen von Infrastruktur- und Modellanbietern. Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
17.13 Regulatorische Entwicklung. Der rechtliche Rahmen für KI (namentlich in der EU und der Schweiz) entwickelt sich fortlaufend. Die Parteien werden Anpassungen, die zur Einhaltung anwendbaren Rechts erforderlich sind (z. B. Transparenz-, Kennzeichnungs- oder Dokumentationspflichten), einvernehmlich und zeitnah umsetzen; Ziffer 18 gilt entsprechend. Soweit der Auftraggeber KI-Systeme in regulierten Bereichen oder gegenüber Endkunden einsetzt, obliegt die Prüfung und Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften dem Auftraggeber.
Swiss Marketer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist. Es gilt die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die vertragliche Grundlage richtet sich nach dem schweizerischen Obligationenrecht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Leistungen, Verträgen, Systemen oder der Nutzung dieser Website ist Zürich, Schweiz, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Schriftliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich dokumentiert wurden. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Schriftform auch durch elektronische Kommunikation oder digitale Bestätigung erfüllt werden.
Stand: 9. Juli 2026 · Swiss Marketer